Das BMF hat sein Schreiben zu Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG bei Gewinnen steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe der von der Körperschafsteuer befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen aktualisiert (Az. IV C 2 – S-2706-a / 14 / 10001).